AGB

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als "AGB" bezeichnet) gelten für die Anmietung eines Stellplatzes oder eines Übernachtungsfasses auf dem von Herrn Marcel Schlenker (nachfolgend als "Betreiber" bezeichnet) betriebenen Wohnmobil- und Wohnwagenstellplatz "Fichtelpark", Niederlamitzer Str. 12, 95158 Kirchenlamitz, und dem jeweiligen Mieter des Stellplatzes oder Übernachtungsfasses (nachfolgend als "Mieter" bezeichnet).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Stellplatzes oder Übernachtungsfasses sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Mieter nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Geschäftsbedingungen des Mieters, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen abweichen, werden von dem Betreiber grundsätzlich nicht anerkannt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Betreiber ihnen ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch, wenn der Betreiber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen Leistungen an den Mieter erbringt.

2. VERTRAGSPARTEIEN

2.1 Betreiber und Vermieter ist: Herr Marcel Schlenker, Günzlas 3, 95505 Immenreuth.

2.2 Mieter eines Stellplatzes oder Übernachtungsfasses können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sein. Eine Vermietung erfolgt nur an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Mieter. Für eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft darf die Anmietung nur durch eine unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige und vertretungsberechtigte Person beauftragt werden.

3. VERTRAGSSCHLUSS UND VERJÄHRUNG

3.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Betreiber zustande. Eine Buchung ist telefonisch oder per E-Mail sowie direkt vor Ort bei entsprechenden Verfügbarkeiten möglich. Dem Betreiber steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

3.2 Zwischen dem Betreiber und dem Mieter kommt ebenfalls ein Vertrag über die Nutzung eines Fahrzeugstellplatzes zustande, wenn der Mieter  das als Realofferte in der Bereitstellung des Stellplatzes liegende Angebot durch das Ab-stellen des Fahrzeugs annimmt.

3.3 Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.

4. PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER
Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Bezüglich etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können, sind sie Gesamtgläubiger.

5. LEISTUNGEN DER VERTRAGSPARTEIEN

5.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Anzahl an Stellplätzen bzw. Übernachtungsfässern bereitzuhalten und etwaige sonstige vereinbarte Leistungen zu erbringen.

5.2 Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung eines Stellplatzes oder eines Übernachtungsfasses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen (z.B. Frühstück) zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter direkt oder über den Betreiber beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Betreiber verauslagt werden.

5.3    Der Betreiber kann seine Zustimmung zu einer vom Mieter gewünschten nachträglichen Verringerung der Aufenthaltsdauer des Mieters oder etwaiger sonstiger Leistung des Betreibers davon abhängig machen, dass sich der Preis für den Stellplatz bzw. das Übernachtungsfass und/oder für die sonstigen Leistungen des Betreibers angemessen erhöht.

5.4    Der Betreiber stellt auf dem Stellplatzgelände einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs ("Hotspot") zur kostenlosen Nutzung mit eingeschränkter Bandbreite zur Verfügung. Hierfür gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen "Gäste W-LAN", welche unter folgendem Link abrufbar sind: Gäste-W-LAN.

6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Betreibers und  verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die der Mieter nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst schuldet. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ver-tragserfüllung vier Monate überschreitet.

6.2 Der Mietpreis ist sofort nach Anreise ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per EC-Karte.

6.3    Die Benutzung von Stromladesäulen und sanitären Einrichtungen (Duschen, Waschräume, Waschmaschinen, etc.) sowie der Bezug von Frischwasser sind gebührenpflichtig und nicht im Übernachtungspreis enthalten.

6.4 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung bzw. eine Zahlungsbestätigung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

6.5

Verwendung des Onlinebuchungstools der OBS OnlineBuchungService GmbH

Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von Unterkunftsleistungen und sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklung von Anfragen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) der Firma OBS OnlineBuchungService GmbH, Im Gewerbepark D 33, 93059 Regensburg (www.online-buchung-service.de, nachfolgend „OBS“).  Im Rahmen des OBT verarbeitet die OBS die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der OBS zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://online-buchung-service.de/datenschutzerklaerung-buchung/ einsehen können.


7. MIETGEBRAUCH STELLPLATZ

7.1 Der Stellplatz ist zum Abstellen eines Wohnwagens samt Pkw oder eines Wohnmobils vermietet. Andere Nutzungen oder eine Untervermietung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Betreibers. Gewerbliche Nutzung oder größere Reparaturarbeiten sind nicht erlaubt. Ölwechsel und Fahrzeugwäsche dürfen nicht auf dem Stellplatz und dem Grundstück des Betreibers durchgeführt werden. Der Mieter darf auf dem Stellplatz keine sonstigen Gegenstände lagern.

7.2 Der Mieter verpflichtet sich, die polizeilichen, insbesondere feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten. Falls das Fahrzeug des Mieters einen "tropfenden Motor" hat, muss der Mieter geeignete Vorkehrungen treffen, damit keine Ölflecken auf dem Boden entstehen bzw. Öl oder Benzin in das Erdreich einsickern können. Die Sauberkeit des Stellplatzes sowie der Zufahrt einschließlich der Schneeräumung in diesen Bereichen obliegen dem Mieter.

7.3 Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus einer Vertragsverletzung und/oder aus einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Stellplatzes und der Zufahrt durch ihn oder die von ihm ermächtigten Personen entstehen.

8. INSTANDHALTUNG DES STELLPLATZES

8.1 Der Betreiber sorgt für die Verkehrssicherung und die Instandhaltung der gesamten Parkflächen, auf der sich der einzelne Stellplatz befindet.

8.2 Zeigt sich ein wesentlicher Mangel am Stellplatz oder wird eine Vorkehrung zum Schutz des Stellplatzes gegen eine nicht vorher gesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Betreiber unverzüglich zu melden.


9. BEREITSTELLUNG ÜBERNACHTUNGSFÄSSER

9.1 Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Übernachtungsfasses , soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

9.2 Gebuchte Übernachtungsfässer stehen dem Mieter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

9.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Übernachtungsfässer dem Betreiber spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Räumung des Übernachtungsfasses für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

10. ABREISE

Bei Abreise hat der Mieter den Stellplatz bzw. das Übernachtungsfass vollständig geräumt, sauber und unter Rückgabe sämtlicher etwaiger ihm überlassener Gegenstände des Betreibers zu hinterlassen.  

11. RÜCKTRITT DES MIETERS / NICHTINANSPRUCHNAHME

11.1 Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Betreiber steht es frei, einer Vertragsaufhebung zuzustimmen.

11.2 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Betreiber einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Betreiber hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Stellplatzes bzw. des Übernachtungsfasses sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird der Stellplatz bzw. das Übernachtungsfass nicht anderweitig vermietet, so kann der Betreiber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

12. RÜCKTRITT DES BETREIBERS

12.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessenten nach dem vertraglich gebuchtem Stellplatz bzw. Übernachtungsfass vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

12.2 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Stellplätze oder Übernachtungsfässer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Mieters, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan-spruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Be-treibers zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 dieser AGB vorliegt.

13. MINDERUNG BEI LANGZEITMIETE

Sollte der Stellplatz oder das Übernachtungsfass aus wichtigem Grund, z.B. wegen Ausbesserungsarbeiten zeitweilig nicht benutzbar sein, wird der Mieter die Miete deswegen nicht mindern. Der Mieter kann die Miete jedoch zeitanteilig mindern, wenn die Verhinderung der Benutzung länger als 7 Tage andauert.

14. EINHALTUNG DER STELLPLATZORDNUNG

Jeder Mieter und dessen Mitreisende haben die Stellplatzordnung zu beachten. Diese ist nach der Eröffnung hier abrufbar [Link einfügen] und findet sich in gedruckter Fassung als Aushang vor Ort.

15. AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS

Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn die Mietzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird oder dieses zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Stellplatzgelände "Fichtelpark" und im Interesse der übrigen Nutzer oder Nachbarn erforderlich erscheint.

16. HAFTUNG

16.1 Das Fahren auf dem Grundstück und das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Stellplatz erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Betreiber haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust (Feuer, Diebstahl oder Ähnliches); es sei denn, dem Betreiber fällt bei der Schadensentstehung grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Die Haftung des Betreibers ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, er kann sich gegen das Schadensrisiko in üblicher Weise versichern. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vom Betreiber verschuldete Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Mieters.

16.2 Der Betreiber haftet nicht für von dritten Personen oder anderen Mietern verursachte Personen- oder Sachschäden. Er übernimmt keine Verwahrungspflicht.

16.3 Der Betreiber haftet auch nicht für die rechtzeitige Freimachung des Stellplatzes durch den Vormieter.

16.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

16.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern sich eine zwingende verschuldensunabhängige Haftung aus dem Gesetz ergibt.

17. TIERHALTUNG

Die Tierhaltung ist gestattet, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und Beeinträchtigungen des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden.

18. DATENSCHUTZ UND -VERARBEITUNG

Der Betreiber erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Mieters im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung der Daten und den Rechten des Gastes im Zusammenhang hiermit sind der Datenschutzerklärung, abrufbar unter Datenschutzerklärung, zu entnehmen.

19. FORM VON ERKLÄRUNGEN

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Mieter gegenüber dem Betreiber oder einem Dritten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

20. SPRACHE

Diese AGB werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

21. SCHLICHTUNGSVERFAHREN UND BESCHWERDEBEILEGUNG

Mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbrau-cherangelegenheiten) wurde eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten geschaffen. Diese Online-Plattform befindet sich unter http://ec.europa/consumer/odr/. Der Betreiber ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucher-schlichtungsstellen teilzunehmen.

22. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Dem Mieter steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

23. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder sonst undurchführbar sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle nicht vorhergesehener Regelungslücken. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, fehlt oder nichtig ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige gesetzliche Regelung.

24. ANWENDBARES RECHT

Diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Betreiber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort sowie im kaufmännischen Verkehr Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Ansprüche und Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Kirchenlamitz. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Kirchenlamitz ebenfalls Gerichtsstand